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Der Beherbergungsvertrag / Gastaufnahmevertrag (AGB)
Verehrter Gast,
wir freuen uns über Ihren Besuch in unserem Hotel im schönen Ahrtal. Wie immer geht es nicht ohne rechtliche Regelungen.
Mit Ihrer Zimmerreservierung und unserer Zusage ist zwischen Ihnen und uns ein Beherbergungsvertrag / Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.
Sollten Ihnen während Ihres Aufenthaltes Mängel auffallen, bitten wir Sie diese umgehend anzuzeigen. Wir sind stets bemüht, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.
Gastaufnahmevertrag
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Eine Zusage ist nur mit unserer Buchungsbestätigung verbindlich.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus. Eine einseitige Kündigung ist nicht möglich.
- Verpflichtung des Gastwirtes ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
- Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Zimmers zu bezahlen. Nimmt ein Gast das bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Dabei müssen die tatsächlichen Einsparungen des Betriebes abgesetzt werden. Kann der Gastwirt das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
- Stornierungen ab 21 Tage bis 8 Tage vor der Anreise stellen wir Ihnen mit 50% des Zimmer-/Arrangementpreises in Rechnung. Stornierungen ab 7 Tage vor der Anreise oder Nichtanreise stellen wir Ihnen mit 80%
des Zimmer-/Arrengementpreises in Rechnung. Für Gruppen ab 4 Zimmern gilt: ab 60 Tage bis 14 Tage vor Anreise 50%, ab 14 Tage vor Anreise oder Nichtanreise stellen wir Ihnen 80% des Zimmer-/Arrangementpreises in Rechnung. Eine Stornierung oder Reduzierung muss schriftlich erfolgen.
- Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sowie eventuelle zukünftige Zuschläge (Bettensteuer, Kulturförderabgaben, Kurtaxen usw.), gelten unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten und zu Lasten des Leistungsnehmers.
- Der Gastwirt hat einen Anspruch auf Bezahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.
- Ohne anderslautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug nicht vor 14:00 Uhr des Anreisetags möglich und hat die Zimmerrückgabe bis 11:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18:00 Uhr bezogen sein. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über das Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. Eine Anreise nach 21:00 Uhr ist nicht möglich.
- Der Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier in vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachte Schäden. Eine vom Vertrag abweichende Nutzung der überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Hierdurch wird der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt nicht gemindert.
- Das Hotel behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der Leistung durch höhere Gewalt unmöglich geworden ist, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche hergeleitet werden können.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den Bestimmungen des BGB. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, aus denen Gegenstände entwendet wurden, unverschlossen waren. Für Wertgegenstände wird eine Haftung nur übernommen, wenn diese gegen Quittung am Empfang hinterlegt wurden. Geld ist gegen Quittung am Empfang zu hinterlegen.
- Das Hotel haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung in Prospekten sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
- Das Hotel haftet nicht für die Leistungen der von ihm vermittelten Hotels oder sonstigen externen Leistungserbringern.
- Für den Tiefgaragenplatz gelten die Punkte 1-7 entsprechend. Nimmt ein Gast den reservierten Stellplatz nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für Stellplatz zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt.
- Für die Tiefgarage behält sich das Hotel ein Sonderkündigungsrecht (4 Wochen zum Monatesende) vor, der Gast kann in diesem Falle vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
- Die maximale Fahrzeughöhe beträgt 1,95 m.
- Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Tiefgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück oder in der Tiefgarage abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Auf dem Parkplatz gilt die StVO
Gerichtsstand ist Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Oktober 2011